Die gestern vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung zur Zuweisung von Frequenzbereichen für mobile Datendienste vernachlässigt aus Sicht der Kabelnetzbetreiber die vorherige Prüfung möglicher Störungen anderer Übertragungswege. Konkret sieht die beschlossene Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vor, dass der Bereich von 790 MHz bis 862 MHz zukünftig vorrangig zur mobilen breitbandigen Internetversorgung genutzt werden soll. Während die Verordnung störende Auswirkungen auf andere Rundfunkdienste als unzulässig ausschließt, fehlt jede Pflicht zur Untersuchung möglicher Störungen anderer Übertragungswege und vor allem der Endgeräte. Dazu Thomas Braun, Präsident der ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber: „Bei dem derzeit durchgeführten Versuch zur digitalen Dividende in Wittstock/Dosse und dem angekündigten Pilotprojekt in Baden-Württemberg sollen jeweils die Auswirkung auf DVB-T untersucht werden. Die Folgen für die Rundfunk- und Datenübertragung im Kabel und auf die daran angeschlossenen Endgeräte werden unseres Wissens in keinem dieser Piloten untersucht. Damit bleiben Störpotenziale, die jeden zweiten Haushalt in Deutschland treffen könnten, unberücksichtigt.“ Bundesweit werden 19,6 Millionen Haushalte über Breitbandkabelnetze mit Rundfunk und zunehmend auch mit breitbandigen Internetzugängen und Telefonanschlüssen versorgt. Viele dieser Kabelanschlüsse sind heute bereits bis 862 MHz ausgebaut und übertragen Angebote im gleichen Frequenzbereich, der auch für mobile Datendienste verwendet werden soll.
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