Die gestern vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung zur Zuweisung von Frequenzbereichen für mobile Datendienste vernachlässigt aus Sicht der Kabelnetzbetreiber die vorherige Prüfung möglicher Störungen anderer Übertragungswege. Konkret sieht die beschlossene Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vor, dass der Bereich von 790 MHz bis 862 MHz zukünftig vorrangig zur mobilen breitbandigen Internetversorgung genutzt werden soll. Während die Verordnung störende Auswirkungen auf [...]
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